Baunachbarrecht
aus der Sicht des Bauherrn Zwar liegt der Schwerpunkt
meiner Tätigkeit in der Vertretung betroffener Nachbarn gegen Bauvorhaben;
meine daraus gewonnenen Erfahrungen kommen aber auch dem Bauherrn zugute,
für den ich sein Vorhaben daraufhin überprüfe, ob es
Nachbarn Angriffspunkte bietet. Sodann erarbeite ich
- im Zusammenwirken mit Bauherrn und planendem Architekten -
Lösungsvorschläge, um solche Angriffspunkte zu entschärfen. Diese
vorbeugende Beratung trägt zur Planungssicherheit bei und vermeidet
Verzögerungen bei der Planung bzw. einen Stillstand der Bauarbeiten.
Unzulängliche Beratung in baunachbarrechtlichen Fragen während
der Planungsphase (Aufstellen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, Erstellen
der Genehmigungsplanung) kann zu erfolgreichen Rechtsmitteln von Nachbarn
- Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs und Stillegung
des Vorhabens durch das Verwaltungsgericht - führen.
Durch umfassende Überprüfung des Vorhabens
während der Planungsphase und dadurch, daß versucht wird, denkbare
Konflikte mit den Nachbarn bereits im Vorfeld zu lösen, kann das
Risiko, aus solch ungünstiger Position heraus -
während die Baustelle auf Antrag des Nachbarn stillgelegt ist -
verhandeln zu müssen, minimiert werden.
Baunachbarrecht aus
der Sicht des Nachbarn
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