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Kleines Glossar zum Baurecht: Übersicht
Dieses Glossar erfüllt weder wissenschaftliche Anforderungen,
noch erhebt es den Anspruch auf Vollständigkeit. Erst recht ersetzt es keine den konkreten Einzelfall betreffende Beratung.
Es soll nur zur Verständlichkeit einiger Begriffe beitragen,
welche in den Gebieten, in denen ich schwerpunktmäßig
tätig bin, immer wieder vorkommen.
Es stehen - u. a. wegen Gesetzesänderungen - Ergänzungen
bzw. Änderungen einiger Texte an. Derzeit sind nicht alle der
folgenden Erläuterungen auf dem neuesten Stand.
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