Angaben gem.
§ 6 TDG: Die gesetzliche Berufsbezeichnung "Rechtsanwalt"
wurde mir in der Bundesrepublik Deutschland verliehen. Ich bin in
Deutschland zugelassen und Mitglied der Rechtsanwaltskammer Köln,
Riehler Straße 30, 50668 Köln. Als Rechtsanwalt unterliege
ich folgenden berufsrechtlichen Regelungen: - Bundesrechtsanwaltsordnung
(BRAO)
- Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
- Fachanwaltsordnung
(FAO)
- Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nachzulesen sind diese Vorschriften unter
www.brak.de
(Bundesrechtsanwaltskammer)
Trotz aller Sorgfalt, mit der diese Website erstellt wird, sind Fehler
nicht auszuschließen. Infolge verschiedener Gesetzesänderungen
sind einige Anmerkungen bzw. Erläuterungen derzeit nicht mehr
auf dem neusten Stand. Das soll sich bald wieder ändern. Irgendeine
Haftung für die Richtigkeit des Inhalts dieser Website wird nicht
übernommen.
Seit einiger Zeit gibt es eine
neue Fachgebietsbezeichnung, nämlich den Fachanwalt
für Baurecht. Da ich häufig darauf angesprochen werde,
dazu folgende Erläuterung: Dieses Fachgebiet umfaßt den
zivilrechtlichen Teil des Baurechts, also etwa die Rechtsbeziehungen zwischen
Bauherren einerseits und Bauunternehmer sowie Architekten andererseits,
das Recht der Bauherrenmodelle sowie des Erwerbs von Bauträger. Außerdem
das öffentliche Vergaberecht. Das öffentliche Baurecht - Bauplanungs-
und Bauordnungsrecht einschließlich Baunachbarrecht - kommt in diesem
Fachgebiet eher am Rande vor.
Der Schwerpunkt meiner baurechtlichen Tätigkeit liegt im öffentlichen
Baurecht und im Zivilrecht nur insoweit, als der konkrete Fall Bezüge
zum öffentlichen Recht aufweist. Daher deckt der Fachanwalt
für Baurecht meine oben geschilderten Fachgebiete nicht ab.
Die Überschneidungen zwischen meinem Tätigkeitsbereicht
und demjenigen des Fachanwalt für Baurecht sind eher geringfügig.
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