Privates
Nachbarrecht Auch hier seien von der Vielzahl denkbarer
Probleme und Konflikte nur einige beispielhaft aufgezählt:Grundstück
ohne eigenen Zugang zum öffentlichen Straßensystem:
Besteht
ein Notwegerecht? Gegen welchen derjenigen Nachbarn, deren Grundstück
an eine Straße grenzt, kann es geltend gemacht werden? Gibt es "Gewohnheitsrecht"?
Kann der Eigentümer des Grundstücks, über welchen das Notwegerecht
verläuft, bestimmte Nutzungen des solcherart erreichten Grundstücks
untersagen?
Grunddienstbarkeit (Wegerecht):
Häufig
verhält es sich so, daß für Grundstücke ohne eigenen
Zugang zum öffentlichen Straßensystem irgendwann einmal in
der Vergangenheit ein Wegerecht bewilligt und im Grundbuch eingetragen
wurde. Sehr häufig sind die Bewilligungen unpräzis formuliert
und es ist ihnen kein eindeutiger Lageplan mit Verlauf der Wegefläche
beigefügt.
Welche Fläche des Grundstücks ist mit
dem Wegerecht belastet? Darf der Eigentümer des damit belasteten
Grundstücks mit einem Tor verschließen? Darf er bestimmte Nutzungen
des (nur) über sein Grundstück zu erreichenden anderen Grundstücks
untersagen? Darf er, wenn er die Nutzung seines Grundstücks ändern
will, verlangen, daß das Wegerecht an eine andere Stelle verlegt
wird?
Grenzbebauung:
An ein grenzständig
errichtetes Haus wird angebaut. Mitbenutzung der vorhandenen Giebelwand?
Unterfangung des vorhandenen Gebäudes im Falle tieferer Gründung
des Neubaus? Schadensersatz für Schäden am vorhandenen Gebäude?
Notwendigkeit vorheriger Beweissicherung (Zustand des Hauses vor Beginn
der Bauarbeiten auf dem Nachbargrundstück)? |