Eckart Wittmann
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
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Privates Nachbarrecht

Auch hier seien von der Vielzahl denkbarer Probleme und Konflikte nur einige beispielhaft aufgezählt:

Grundstück ohne eigenen Zugang zum öffentlichen Straßensystem:

Besteht ein Notwegerecht? Gegen welchen derjenigen Nachbarn, deren Grundstück an eine Straße grenzt, kann es geltend gemacht werden? Gibt es "Gewohnheitsrecht"? Kann der Eigentümer des Grundstücks, über welchen das Notwegerecht verläuft, bestimmte Nutzungen des solcherart erreichten Grundstücks untersagen?

Grunddienstbarkeit (Wegerecht):

Häufig verhält es sich so, daß für Grundstücke ohne eigenen Zugang zum öffentlichen Straßensystem irgendwann einmal in der Vergangenheit ein Wegerecht bewilligt und im Grundbuch eingetragen wurde. Sehr häufig sind die Bewilligungen unpräzis formuliert und es ist ihnen kein eindeutiger Lageplan mit Verlauf der Wegefläche beigefügt.

Welche Fläche des Grundstücks ist mit dem Wegerecht belastet? Darf der Eigentümer des damit belasteten Grundstücks mit einem Tor verschließen? Darf er bestimmte Nutzungen des (nur) über sein Grundstück zu erreichenden anderen Grundstücks untersagen? Darf er, wenn er die Nutzung seines Grundstücks ändern will, verlangen, daß das Wegerecht an eine andere Stelle verlegt wird?


Grenzbebauung:

An ein grenzständig errichtetes Haus wird angebaut. Mitbenutzung der vorhandenen Giebelwand? Unterfangung des vorhandenen Gebäudes im Falle tieferer Gründung des Neubaus? Schadensersatz für Schäden am vorhandenen Gebäude? Notwendigkeit vorheriger Beweissicherung (Zustand des Hauses vor Beginn der Bauarbeiten auf dem Nachbargrundstück)?

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